Öffentlichkeit der Sitzungen im #RatLev
Öffentlichkeit der Sitzungen von Rat, Bezirksvertretungen und Ausschüssen
Die Ratsgruppe Piraten im Stadtrat Leverkusen setzt sich für mehr Transparenz des Leverkusener Stadtrates und der anderen politischen Gremien, und daher für Live-Übertragungen von Ratssitzungen und Ausschüssen im Internet, ein. Bürger hätten somit die Möglichkeit, Ratssitzungen zu verfolgen und Entscheidungsprozesse in ihrer Entwicklung zu begleiten. Frei zugängliche Informationen über die politische Entscheidungsfindung sind die Grundlage einer Politik auf Augenhöhe mit den Menschen dieser Stadt.
Es dürfte auch im Interesse der Stadt Leverkusen, der Fraktionen, Gruppen und Ratsmitglieder sein, diese Transparenz zu fördern und den Bürgern eine offene Politik zugänglich zu machen.
Daher schlagen wir folgende Änderungen vor:
Der bestehende §5 der Hauptsatzung der Stadt Leverkusen soll wie folgt ergänzt werden. (5) Die politischen Gremien der Stadt Leverkusen tagen grundsätzlich öffentlich. Der Ausschluss der Öffentlichkeit bedarf einer Begründung nach §7 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Leverkusen, seine Ausschüsse und die Bezirksvertretungen. Ton- und Bildaufnahmen sind in allen öffentlichen Sitzungen der politischen Gremien der Stadt Leverkusen grundsätzlich gestattet. Im Auftrag der Stadt Leverkusen angefertigte Ton- und Bildaufnahmen der Sitzungen der politischen Gremien werden auf der Website der Stadt Leverkusen als Livestream angeboten, Aufzeichnungen werden im Ratsinformationssystem hinterlegt. Vor Beginn der Sitzung des politischen Gremiums wird durch den Vorsitzenden gefragt, ob es Bedenken hinsichtlich einer Live-Übertragung gibt. Ist dies der Fall, findet eine Live-Übertragung für diese Sitzung nicht statt. Der bestehende §7 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Leverkusen, seine Ausschüsse und die Bezirksvertretungen soll wie folgt ergänzt werden: (2) Der Ausschluss der Öffentlichkeit ist zu begründen und in der Niederschrift festzuhalten. (3) Der Oberbürgermeister prüft, auf Antrag a) eines Zehntels der Ratsmitglieder oder b) einer Fraktion, der bis spätestens am 14. Tage nach der jeweiligen Sitzung beim Oberbürgermeister eingegangen ist, ob die Öffentlichkeit bei nachträglich festgestelltem Nichtvorliegen eines Ausschlussgrundes wiederhergestellt werden kann. Stellt der Oberbürgermeister das Nichtvorliegen fest, werden vorhandene Niederschriften sowie Ton- und Bildaufnahmen öffentlich zur Verfügung gestellt. Der bestehende §14 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Leverkusen, seine Ausschüsse und die Bezirksvertretungen soll wie folgt geändert werden: (4) Die Sitzung wird durch Ton- und Bildaufnahmen durch die Stadt Leverkusen aufgezeichnet und archiviert. Die Aufzeichnungen nicht-öffentlicher Sitzungen werden ausschließlich Ratsmitgliedern für zunächst 28 Tage zur Verfügung gestellt. Eine Vervielfältigung durch diese ist untersagt. Sollte kein Antrag auf Wiederherstellung der Öffentlichkeit erfolgt oder ein solcher Antrag abgelehnt worden sein, können die Aufnahmen ab dem 28. Tage nach der Sitzung vernichtet werden.
die_socke ist dafür
Wir wollen mehr Demokratie und mehr Transparenz. Bitte sehr! :-)